Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen GG Showtech, Luca Grupinski (nachfolgend „Anbieter“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde“), sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Entgegenstehende AGB des Kunden finden keine Anwendung.
Der Vermieter überlässt dem Mieter die vereinbarten technischen Geräte zur entgeltlichen Nutzung auf Zeit. Die Geräte befinden sich in gebrauchtem, funktionsfähigem Zustand. Vorschäden werden bei Übergabe dokumentiert.
Die Mietdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Mietauftrag. Eine Verlängerung oder Verkürzung der Mietzeit bedarf der Schriftform. Bei verspäteter Rückgabe verlängert sich die Mietdauer automatisch um 24 Stunden. Zusätzlich anfallende Kosten trägt der Mieter.
Der Mietpreis ergibt sich aus dem vereinbarten Angebot. Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug können zusätzliche Kosten entstehen.
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln, ordnungsgemäß zu transportieren, sachgerecht zu lagern und ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften sowie der Versammlungsstättenverordnung zu nutzen. Eine Untervermietung, Weiterveräußerung oder Verpfändung ist nicht gestattet.
Der Mieter haftet für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl der Mietsache, auch wenn diese durch Dritte verursacht werden. Er haftet ebenfalls für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
Während der Mietzeit dürfen Reparaturen oder technische Eingriffe ausschließlich durch den Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person erfolgen. Das Öffnen der Geräte oder der Ausbau aus Racks ist untersagt.
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
Technische Ausfälle können nicht vollständig ausgeschlossen werden und stellen keinen Anspruch auf Mietminderung dar. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die vermieteten Geräte sind nicht versichert. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung obliegt dem Mieter.
Alle anfallenden Gebühren der GEMA sowie Forderungen Dritter, insbesondere aus Urheberrechtsverletzungen, trägt ausschließlich der Mieter.
Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Mieter wesentliche Vertragspflichten verletzt oder Zahlungsunfähigkeit besteht.
Angebote von GG Showtech sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande. Der Kunde ist maximal zwei Wochen an seinen Auftrag gebunden.
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Vermieter ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige, nicht vom Vermieter zu vertretende Umstände (z. B. Stromausfälle, Unwetter, behördliche Anordnungen, Lieferverzögerungen, Streik, Krankheit) berechtigen den Vermieter, die Leistung zu verschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Der Mieter stellt sicher, dass alle zur Durchführung der Vermietung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen, insbesondere Stromversorgung, geeignete Aufbauflächen, Zugänge sowie einen fachkundigen Ansprechpartner vor Ort. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten des Vermieters.
Der Vermieter ist berechtigt, angemessene Vorschuss- oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Die Übergabe oder Leistungserbringung kann bis zum vollständigen Zahlungseingang verweigert werden.
Alle vermieteten Geräte bleiben zu jeder Zeit Eigentum des Vermieters. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Bei Pfändung durch Dritte ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.
Tritt der Mieter vor Beginn der Mietzeit vom Vertrag zurück, ist der Vermieter berechtigt, folgende Stornokosten zu berechnen:
Der Vermieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Leistungen Dritter oder Subunternehmer zu bedienen.
Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von GG Showtech.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Individuelle vertragliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht.